Berichte über die Pressekonferenz zu den Änderungsvorschlägen in der Presse

Nach Informationen der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung wollen die Landtagsfraktionen von CDU und FDP den Begriff der „drohenden Gefahr“ als Rechtsgrundlage für präventive polizeiliche Eingriffe komplett aus dem ursprünglichen Entwurf von Innenminister Herbert Reul (CDU) streichen.
Quelle:NRW will umstrittenes Polizeigesetz deutlich entschärfen, WAZ 9.10.2018

Allerdings wurde laut Bericht der LTO der Begriff der „drohenden Gefahr“ zwar gestrichen, laut Minister Reul könne die Polizei dennoch künftig bei drohender Terrorgefahr eingreifen. In dem Gesetz werde jetzt aufgeführt, was genau terroristische Straftaten seien.
Quelle: Schwarz-gelbe NRW-Koalition entschärft neues Polizeigesetz, LTO 9.10.2018

Digital Courage e.V. resumiert deswegen, dass Minister Reul lediglich „einen Meter zurückgerudert“ sei, nach wie vor ziehe er die Terrorabwehr als Begründung für jegliche rechtliche Verschärfung heran.
Quelle: Heftiger Protest wirkt: Landesregierung entschärft umstrittenes Polizeigesetz , NW 9.10.2018

Zudem können potenziell gefährliche Personen auch ohne Terrorgefahr weiterhin bis zu sieben Tage in Gewahrsam genommen werden. Ebenso bei Verweigerung Identitätsfeststellung, welches die Grünen für verfassungswidrig halten.
Quelle: Innenminister entschärft Polizeigesetz, WDR 9.10.2018

Auch bleibt die Möglichkeit einen Trojaner auf dem Handy zum Mitlesen von WhatsApp zu installieren. Dieser soll zwar die vermeintlich strengen Anforderungen des Bundeskriminalamtes (BKA) erfüllen. Gegen diesen wurde allerdings gerade Klage vorm Bundesverfassunggericht u.a. von Digitalcourage e.V. eingelegt.
Quelle: Nach Protesten Schwarz-gelbe Koalition in NRW entschärft neues Polizeigesetz, KSTA 9.10.2018

Der Änderungsantrag

Der Änderungsantrag von CDU und FDP vom 10.10.2018 (pdf)